Erbrecht

Rechtsanwältin Ursula Glaser betreut seit Jahren Mandanten im Erbrecht. Ihre jahrelange Erfahrung ist neben ihren regelmäßigen Fortbildungen ein entscheidender Faktor bei der Suche nach außergerichtlichen Lösungen von Konflikten oder bei der Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht.

Oftmals hilft eine gute Vorsorge, Konflikte und Rechtstreite zu vermeiden. Wir beraten Sie gerne in folgenden Bereichen:

  • Errichten von Testamenten und Erbverträgen
    • Ehegattentestamente
    • Einzeltestamente
    • Behindertentestamente
    • Ehegattentestamente
    • Unternehmertestamente
    • Vermächtnisse
    • Teilungsanordnungen
    • Auflagen
    • Spezielle Regelungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Vorsorgliche Verträge von Konflikten und Pflichtteilsberechtigten

Und wenn der Erbfall eingetreten ist, sorgen wir für die Durchsetzung Ihrer Rechte.

  • Beratung und Vertretung bei Erbauseinandersetzungen in einer Erbengemeinschaft
  • Testamentsanfechtung
  • Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
  • Erbscheinverfahren, Grundbuchberichtigung
  • Testamentsvollstreckung
  • Erbrecht mit Auslandsbezug

Sprechen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da!

Ihre Anwältin für Erbrecht:

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Ursula Glaser

Fachanwältin für FamilienrechtFachanwältin für Erbrecht

Tätigkeitsbereiche:

  • Familienrecht
  • Erbrecht
  • Allgemeines Zivilrecht

Zulassung seit: 1993