Bei Streitigkeiten zwischen der Verwaltung und dem Bürger helfen wir mit Erfahrung und taktischem Geschick in folgenden Bereichen:
Beamtenrecht
Im Beamtenrecht ist besonderes Fingerspitzengefühl zur Lösung von Konflikten im Verhältnis zwischen Dienstherrn und Beamten gefragt. Wir helfen und beraten Beamte und öffentliche Dienstherren unter Beachtung des besonderen Treueverhältnisses zwischen den Beteiligten. Vorrangiges Ziel ist bei der Beratung, die unterschiedlichen Interessen des betroffenen Beamten, des Dienstherrn und der Personalvertretungen außergerichtlich in Einklang zu bringen. Erforderlichenfalls helfen wir aber selbstverständlich auch bei der gerichtlichen Durchsetzung von Rechten auf gesicherter rechtlicher Grundlage.
Im öffentlichen Dienstrecht erstreckt sich die Beratung insbesondere auf
Personalvertretungsrecht
für Personalverantwortliche und Personalräte
Wir nehmen Mitbestimmung ernst, ohne das Gebot der Rücksichtnahme zu vernachlässigen.
Kommunalrecht/Polizeirecht
für Kommunen, Bürgermeister, Gemeinderäte, Ortschaftsräte und Bürger
Öffentliches Baurecht
Ausbildungs- und Prüfungsrecht
Tätigkeitsbereiche:
Zulassung seit: 2006