1959
Die Kanzlei wurde von Rechtsanwalt Harry Geisenhainer im Frühjahr 1959 gegründet und besteht somit seit mehr als 60 Jahren. Sie ist eine der traditionsreichsten Kanzleien der Region, gleichzeitig eine der größten im Landgerichtsbezirk Baden-Baden.
Die Anfänge im Jahre 1959 waren dabei noch recht klein und durchaus beschaulich. Harry Geisenhainer übernahm zu dieser Zeit eine Kanzlei, die er zunächst von einem angemieteten Zimmer im Gasthaus „Sternen“ aus betrieb.
Erst 1967, als die Kanzlei bereits größer und bekannter geworden war, wurden die Kanzleiräumlichkeiten in der Rheinstraße 25 bezogen, in denen sich das Büro noch heute befindet.
1967
Heute
Der Tradition und der Philosophie des zwischenzeitlich verstorbenen Kanzleigründers verpflichtet, wurde die Kanzlei unter der Regie von Rechtsanwalt Dr. Ammann sowie dem verehrten Kollegen Hoogen fortgeführt.
Priorität hatte dabei damals wie heute die Beratung und Vertretung des Mandanten auf hohem Niveau, persönliche Einsatzbereitschaft sowie fachliche Qualifikation für den Erfolg in der Sache.
Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit sind das Familien- und Erbrecht, das Arbeits- und Mietrecht sowie das Straf- und Verkehrsrecht.
Nach Ausscheiden der Partner Mathias Wich und Dr. Jörg-Erik Ammann sind neben den aktuellen Partnern, den Rechtsanwälten Frank Wolz & Christian Wich, sechs weitere Rechtsanwälte sowie weitere 17 Mitarbeiter, darunter zwei Auszubildende, in der Kanzlei beschäftigt.