Allgemeines Strafrecht

Das Allgemeine Strafrecht umfasst sämtliche Straftaten, welche nicht im direkten Zu­sammenhang mit dem Straßenverkehr stehen, etwa Diebstahls- und Betrugsdelikte, Körperverletzungen, Beleidigung und üble Nachrede, Aussagedelikte oder das Betäubungsmittelstrafrecht.

Unsere Tätigkeit umfasst auch hier die Verteidigung bereits im von der Staatsanwaltschaft geführten Ermittlungsverfahren, im Hauptverfahren vor Gericht sowie in der Berufungsinstanz.

Sofern der Beschuldigte noch minderjährig ist kommt das Jugendstrafrecht zur Anwendung. Hierbei ist das Hauptaugenmerk nicht auf die Bestrafung sondern das erzieherische Einwirken auf den Jugendlichen gerichtet. Bei sogenannten Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren ist im Einzelfall zu prüfen, ob noch Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen kann.

Bereits unmittelbar ab dem Zeitpunkt, in welchem sie von den Ermittlungsbehörden als Beschuldigter bezeichnet werden besteht die Möglichkeit einer Verteidigung. Der Verteidiger prüft – regelmäßig nach Akteneinsicht – ob und inwieweit eine Aussage abgegeben werden soll und bespricht dies mit dem Mandanten.

Sinnvollerweise ist der Verteidiger daher so früh wie möglich in das Verfahren mit einzubeziehen, noch bevor eine Aussage bei der Polizei abgegeben worden ist.

Oftmals kann bei rechtzeitiger Einschaltung eines fachkundigen Verteidigers bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden.

Ihr Anwalt für Allgemeines Strafrecht:

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Urs Hoernstein

Fachanwalt für VerkehrsrechtFachanwalt für Versicherungsrecht

Tätigkeitsbereiche:

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Zulassung seit: 2005