Wenn es um das Vermakeln von Immobilien geht vertreten wir sowohl Auftraggeber als auch Makler bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus dem Maklervertrag.
Zu unserem Tätigkeitsbereich gehört in diesem Zusammenhang auch die Begleitung beim Immobilienkauf, sei es bereits bei der Erstellung oder dem Abschluss eines Maklervertrages, dem Erstellen eines Immobilienkaufvertrages oder dem anschließenden Vertragsschluss beim Notar.
Unsere Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
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Tätigkeitsbereiche:
Zulassung seit: 2013
Sozius seit: 2020
Tätigkeitsbereiche:
Zulassung seit: 2008