Über uns

Über unsere Kanzlei

Die Kanzlei ist zwischenzeitlich mit die älteste Kanzlei in Bühl, kann als alteingesessen bezeichnet werden und existiert mittlerweile seit über 60 Jahren.
Die Ursprünge waren dabei noch recht klein und durchaus beschaulich.

 

Der Kanzleigründer, Harry Geisenhainer, gründete die Kanzlei im Jahr 1959 in einem Zimmer im „Gasthaus Sternen“ in der Hauptstraße in Bühl. Von dort aus betrieb er die Kanzlei über mehrere Jahre hinweg, bevor dann das Kanzleigebäude in der Rheinstraße 25, in der sich die Kanzlei immer noch befindet, im Jahr 1967 bezogen wurde.

Auch dort war zunächst nur das Erdgeschoss als Kanzlei genutzt, im Ober- und Dachgeschoss wurde gewohnt und gelebt.

Diese Nähe zwischen dem beruflichen Alltag einerseits und dem Leben andererseits mag Sinnbild für das Schaffen des Kanzleigründers und der Kanzleibelegschaft bis zum heutigen Tage sein.

 

Ganz nah dran am Leben, am Mandanten und den Problemen, mit denen sich der Mandant bei uns vorstellt. Dabei ist es der Kanzleiführung bis zum heutigen Tage wichtig, dass man die „Sprache des Mandanten“ spricht und der Mandant dort „abgeholt“ wird, wo er mit seinen Problemen ist.

Entsprechend liegen die Schwerpunkte der Kanzlei in den Bereichen, in denen alltäglich die Probleme auftauchen, in der Familie (Familienrecht), am Arbeitsplatz (Arbeitsrecht).

Schwerpunkt war und ist von Anbeginn an gewesen und bis zum heutigen Tage das Verkehrsrecht, entwickelt hat sich in den letzten Jahren ferner ein weiterer Schwerpunkt im Bereich Erbrecht.

 

Betreut werden nicht nur Einzelpersonen und Familien, vielmehr auch Firmen und deren Geschäftsleitung. Die Kanzlei ist Ansprechpartner für die mittelständischen Betriebe der Region, für die Firma einerseits genauso wie für deren Mitarbeiter andererseits.

In Konsequenz des Vorgenannten werden überwiegend Mitarbeiter aus der Region, mithin aus Bühl und dem unmittelbaren Umfeld von Bühl beschäftigt. Auch hier ist wichtig, dass ähnlich wie im Büro „kurze Wege“ den Arbeitsalltag erleichtern. Die Mitarbeiter sollen qualifiziert sein, eine fundierte Schulbildung und eine Leistungsbereitschaft mitbringen, ferner teamfähig sein. Innerhalb der Kanzlei wird Wert darauf gelegt, dass alle im Sinne des Vorgenannten tätig sind, reibungslose Abläufe durch ein Miteinander gewährleistet werden, jeder ist für jeden da, wenn es darauf ankommt.

Für uns ist es wichtig und letztlich selbstverständlich, dass jeder lernt und bereits ist, eigenverantwortlich zu handeln und es nicht scheut, eigenständig zu arbeiten und Entscheidungen zu treffen. Andererseits ist auch jederzeit die Möglichkeit vorhanden, mit Kolleginnen und Kollegen Rücksprache zu halten, auch insoweit „stehen die Türen offen“.
Diese Offenheit und Transparenz im Innern aber auch nach außen sowie die Qualität und den Anspruch, immer besser zu sein als die anderen, prägt den Qualitätsstandard und das Selbstverständnis der Kanzlei und ihrer Mitarbeiter.

 

Dies ist es, was die Kanzlei so groß und erfolgreich gemacht hat.