Das Wohnungseigentumsrecht ist Rechtsgebiet, welches in der Praxis oftmals nur oberflächlich ohne spezielle Fachkenntnis bearbeitet wird. Nicht bei uns! Unsere Fachanwälte mit jahrelanger Erfahrung im WEG-Recht beraten und vertreten eine Vielzahl von Wohnungseigentümern bei der Durchsetzung ihrer Interessen. Sei es im Vorfeld einer Eigentümerversammlung für die Stellung sachgerechter und zielführender Anträge oder bei der oftmals erforderlichen Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen mittels Anfechtungsklage.
Gerade bei Schäden am Sondereigentum ist eine eingehende Prüfung erforderlich, wer für den entstandenen Schaden haftet.
Hausverwaltungen vertrauen seit Jahren unserer Fachkenntnis im Wohnungseigentumsrecht, ob bei der Vorbereitung von Eigentümerversammlungen, der laufenden Verwaltung des Objekts wie beispielsweise bei Schäden am Gemeinschaftseigentum oder der Erstellung von Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen.
Selbstverständlich verfolgen wir auch die Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber Eigentümern, die mit dem laufenden Wohngeld oder Nachzahlungen auf beschlossene Abrechnungen in Rückstand geraten.
Die Neugründer von Wohnungseigentum begleiten wir von der Erstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung über die Erstellung einer Teilungserklärung sowie Gemeinschaftsordnung bis hin zur anschließenden Teilung.
Sprechen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da!
Tätigkeitsbereiche:
Zulassung seit: 2013
Sozius seit: 2020
Tätigkeitsbereiche:
Zulassung seit: 2008