Das KFZ-Vertragsrecht betrifft insbesondere Ansprüche im Zusammenhang mit dem Kauf eines Kraftfahrzeuges, gleich ob als Neufahrzeug oder Gebrauchtfahrzeug.
Haftet dem Fahrzeug ein Mangel an können gegebenenfalls Ansprüche gegen den Verkäufer aus einer Garantie oder der gesetzlichen Gewährleistung geltend gemacht werden.
Je nachdem, ob das Fahrzeug bei einem Händler oder einer Privatperson erworben wurde unterscheiden sich die Rechte des Käufers.
Auch eine mangelhaft durchgeführte Reparatur kann Gewährleistungsansprüche nach sich ziehen.
Schließlich kann es beim Fahrzeug-Leasing zu Streitigkeiten zwischen dem Leasingnehmer und dem Leasinggeber kommen, dies insbesondere bei Beendigung des Leasingvertrages.
Wir beraten und vertreten sowohl Käufer als auch Verkäufer im KFZ-Vertragsrecht. Auch Autohäuser vertrauen auf unsere jahrelange Erfahrung und kompetente Beratung.
Tätigkeitsbereiche:
Zulassung seit: 1995
Sozius seit: 2003
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Zulassung seit: 2005