Das Versicherungsrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Versicherungsnehmern auf der einen und den Versicherungsunternehmen auf der anderen Seite.
Rechtsgrundlage dieser Rechtsbeziehung ist das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), welches für sämtliche Versicherungsarten, etwa Unfallversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausratsversicherung, Gebäudeversicherung, (private) Krankenversicherung oder Kfz-Versicherung Anwendung findet.
Die Einzelheiten der jeweiligen Versicherung sind im Versicherungsvertrag – dem Versicherungsschein sowie den Versicherungsbedingungen – geregelt.
Auch im Versicherungsrecht steht Ihnen ein Fachanwalt in unserer Kanzlei bei allen Fragen und Problemen gerne zur Verfügung.
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Zulassung seit: 2005