Das Familienrecht ist eine vielseitige Materie, die oftmals eine ganze Bandbreite an Konflikten mit sich bringt.
Um Lösungen herbeizuführen, die im Interesse der Eheleute sind und das Kindeswohl der gemeinsamen Kinder einschließt, ist eine sachkundige Beratung und außergerichtliche bzw. gerichtliche Vertretung erforderlich.
Unsere Fachanwälte für Familienrecht beraten und vertreten Sie umfassend in sämtlichen Fragen des Familienrechts. Dazu zählen insbesondere:
Unsere Beratung und Vertretung umfassen auch weitere Bereiche des Familienrechts, wie beispielsweise die Vermögensauseinandersetzung der Eheleute anlässlich der Trennung und Scheidung (Immobilienrecht) sowie Fragen der Nutzungsentschädigung und eines Gesamtschuldnerausgleichs hinsichtlich ehelicher Verbindlichkeiten (Hauskredite usw.). Auch hier stehen Ihnen die spezialisierten Kollegen des Familienrechts zur Verfügung, um Ihnen sach- und interessengerechte Lösungen zu bieten.
Unsere Mandantenstruktur ist äußerst vielschichtig. Wir vertreten sowohl Freiberufler und Selbständige als auch Beamte, Arbeitnehmer und leitende Angestellte.
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Tätigkeitsbereiche:
Zulassung seit: 2003
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Zulassung seit: 1997
Tätigkeitsbereiche:
Zulassung seit: 1993