Im Arbeitsrecht kommt man mit bloßen Rechtskenntnissen oft nicht ans Ziel. Hier ist vielmehr Verhandlungsgeschick und strategisches Vorgehen gefragt welches sich unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht in jahrelanger Praxistätigkeit angeeignet haben. All dies um Ihre Interessen bestens zu vertreten!
Wir decken das gesamte Beratungsspektrum im Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wie folgt ab:
Beamtenrecht
Im Beamtenrecht ist besonderes Fingerspitzengefühl zur Lösung von Konflikten im Verhältnis zwischen Dienstherrn und Beamten gefragt. Wir helfen und beraten Beamte und öffentliche Dienstherren unter Beachtung des besonderen Treueverhältnisses zwischen den Beteiligten. Vorrangiges Ziel ist bei der Beratung, die unterschiedlichen Interessen des betroffenen Beamten, des Dienstherrn und der Personalvertretungen außergerichtlich in Einklang zu bringen. Erforderlichenfalls helfen wir aber selbstverständlich auch bei der gerichtlichen Durchsetzung von Rechten auf gesicherter rechtlicher Grundlage.
Im öffentlichen Dienstrecht erstreckt sich die Beratung insbesondere auf
Personalvertretungsrecht
für Personalverantwortliche und Personalräte
Wir nehmen Mitbestimmung ernst, ohne das Gebot der Rücksichtnahme zu vernachlässigen.
Wir betreuen unsere Mandanten umfassend im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Stadium.
Eine Beratung im Vorfeld kann hohe Kosten oder den Verlust von Rechten vermeiden.
Neben Professionalität und Fachwissen legen wir Wert auf eine individuelle Betreuung und Beratung.
Sprechen Sie uns an!
Tätigkeitsbereiche:
Zulassung seit: 2013
Sozius seit: 2020
Tätigkeitsbereiche:
Zulassung seit: 2006
Tätigkeitsbereiche:
Zulassung seit: 1995
Sozius seit: 2003